Vor dem Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision gab es keine einheitliche Regelung zur Verteilung der Maklerprovision beim Immobilienkauf in Deutschland. Es war Verhandlungssache mit dem Verkäufer und bundesweit unterschiedlich. Oft hat der Verkäufer eine für ihn günstige Provision ausgehandelt, was dazu führte, dass der Käufer eine erhöhte Provision bezahlen musste. Die hier in Baden-Württemberg verbreitete Regelung, dass Verkäufer und Käufer jeweils 3,57% Provision bezahlen, wurde daher selten umgesetzt.
Das neue Gesetz, welches am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, regelt die Verteilung der Maklerprovision beim Immobilienkauf neu. Der Verkäufer eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung, welcher den Makler beauftragt hat, muss mindestens die Hälfte der Courtage tragen. Wenn der Makler mit beiden Parteien einen Vertrag abgeschlossen hat, kann er von beiden Parteien eine Vergütung verlangen, die gleichmäßig aufgeteilt wird. Wenn der Makler nur von einer Partei beauftragt wurde, muss diese die Maklervergütung zahlen.
Das Gesetz gilt nur für Verbraucher, die eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kaufen. Mehrfamilienhäuser und gewerbliche Immobilien sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Seit 01. Juni 2015 wird das Bestellerprinzip bei der Vermietung von Immobilien angewandt. Bislang war es in den allermeisten Fällen, Sache des Mieters, üblicherweise zwei Monats-Kaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer als Provision an den Makler zu bezahlen.
Mit der gesetzlichen Neuregelung zur Mietpreisbremse ist hiermit Schluss: Die Bundesregierung will Mieter von der Maklergebühr entlasten und führt aus diesem Grund das sogenannte Bestellerprinzip ein.
Bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen gilt nun der Grundsatz: Wer den Makler bestellt, bezahlt auch dessen Provision. Da in den meisten Fällen, der Vermieter den Makler beauftragt, muss dieser ihn jetzt auch bezahlen. Andernfalls muss dieser viel Zeit und Aufwand investieren, um die Wohnung auszuschreiben, die potenziellen Mieter durch die Räume zu führen und auch sämtliche Punkte wie Bonitätsprüfung, Mietvertrag und Übergabeprotokoll selbst erstellen.
Sollte ein Mietinteressent den Makler mit der Suche nach einer Wohnung beauftragen,
ist weiterhin die Provision vom Mieter zu bezahlen.
Als Vermieter stellen Sie sich sicher jetzt die Frage, ob Sie überhaupt einen Immobilienmakler in Heilbronn beauftragen sollen, wenn Sie die Provision aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Die Vermietung in Eigenregie spart an dieser Stelle zwar Kosten, bringt aber einen nicht zu unterschätzenden Aufwand mit sich. Wer keinen Makler in Anspruch nimmt, muss sich selbst um die Online Präsentation auf den Portalen kümmern. Darunter fällt das Erstellen von Bildern, Beschaffung der Unterlagen und die Erstellung der Objektausschreibung. Bedenken Sie auch, dass das Inserat nicht zu vernachlässigbare Kosten erzeugt, welche ansonsten der Makler übernimmt. Nachdem man zahlreiche Interessenten vorselektiert hat, stehen die zeitraubenden Besichtigungen an. Ist ein Mieter gefunden, muss geprüft werden, ob dieser solvent ist und keine negativen Schufa-Einträge besitzt. Einer der wichtigsten Punkte, welchen Vermieter und Mieter absichert und klare Regeln aufstellt, ist der Mietvertrag. Doch welcher Mietvertrag und welche Klauseln sind zulässig?
Daher sollten Sie als Vermieter nicht nur auf die Höhe der Maklergebühr achten, sondern auch den tatsächlichen Wert der Leistung abschätzen. Vor allem bei Objekten, die nicht in der Nähe des Wohnortes liegen oder bei denen mit vielen Besichtigungen zu rechnen ist, kann sich aus Sicht des Vermieters der Einsatz eines Maklers durchaus lohnen.