Wir haben uns zum Grundsatz gemacht, uns gegenüber unseren Kunden, Berufskollegen, Unternehmenspartner, und den Lieferanten auf ein ehrliches, sauberes und Faires Verhalten zu verpflichten.
Eine Zusammenfassung dieser Grundsätze sind hier aufgelistet:
die Zufriedenheit unserer Kunden hat für uns oberste Priorität, daher verpflichten wir uns für unsere Kunden das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen
ein ehrlicher, Fairer und sauberer Umgang mit Kunden, Kollegen, Geschäftspartnern und Lieferanten ist für uns selbstverständlich
die Geschäfte so durchzuführen, dass es den Ruf der Immobilien-Makler fördert
uns durch zunehmende Erfahrung und Weiterbildungen weiteres Fachwissen, Kompetenz und Kenntnisse anzueignen und durch große Leistungsbereitschaft herausragende Erfolge im Immobiliengeschäft zu erzielen
uns über alle wichtigen Angelegenheiten zu informieren, die das Immobiliengeschäft in unserer Region betreffen
mit den Gesetzen, Verordnungen, Bestimmungen, Normen und Praktiken des Immobiliengeschäftes vertraut zu sein
regelmäßig an Schulungen, Weiterbildungs- oder Informationsveranstaltungen teilzunehmen, um die Fähigkeiten auszubauen und unser Wissen zu erweitern
Praktiken bei Immobiliengeschäften zu unterlassen, die im Geschäftsleben Schäden verursachen und damit die Immobilienbranche in Verruf bringen können
Bei der Ausübung unserer Geschäfte sind wir bemüht, Auseinandersetzungen und Streitigkeiten mit anderen Geschäftspartnern zu vermeiden
keinen anderen Geschäftspartner in Verruf bringen
die Interessen unserer Geschäftspartner schützen, und alle Parteien an einem Geschäftsvorgang fair zu behandeln
keinen Verkäufer, Käufer oder Geschäftspartner täuschen oder bei der Ausübung unserer Tätigkeit betrügerische Praktiken anzuwenden
keine falschen Aussagen machen, die sich auf eine Immobilien-Vermittlung oder einen Immobilien-Verkauf beziehen, auf bekannte Schäden und Mängel hinweisen
Immobilienanbieter werden darauf hingewiesen, dass sie für verborgene Mängel, die Ihnen bekannt sind, haften
als Immobilienmakler verpflichten wir uns bekannte Mängel anzusprechen, da wir als Berater und Makler für verborgene Mängel und arglistige Täuschung haftbar sind
den Kunden zu empfehlen, einen Finanz-, Steuer- oder Rechtsberater hinzuzuziehen, wenn das Interesse des Kunden dies erfordert
ein solches Maß an kompetenten Dienstleistungen zu erbringen, wie es gewöhnlich bei Geschäften von der Öffentlichkeit und mit einem Geschäftspartner erwartet wird
alle Verkaufsangebote den Interessenten so schnell wie möglich und in einer objektiven und korrekten Weise zukommen zu lassen
Verkaufsschilder an oder in Immobilien werden nicht ohne die Zustimmung des Eigentümers angebracht
dafür Sorge zu tragen, dass alle finanziellen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen zwischen Verkäufer und Käufer bezüglich Immobiliengeschäften schriftlich abgefasst werden
dem Käufer und Verkäufer auch nach der Vermittlung noch mit Rat und Tat zur Seite zu stehen
ein Immobilienmakler zu sein den der Kunde während der Zusammenarbeit liebt, und nach der Bezahlung schätzt
wir brauchen keine AGB´s – es gilt das deutsche Recht!